Wahlärztin

Was ist ein Wahlarzt?

Ein Wahlarzt hat keinen direkten Vertrag mit den Sozialversicherungen. Das bedeutet, dass die Abrechnung nicht über einen Krankenschein (E-card) erfolgen kann.
Die Patienten müssen das Honorar direkt nach der Ordination begleichen und können dann um eine Rückerstattung ansuchen. Die Höhe der Rückerstattung beträgt 80% der vorgesehenen Rückvergütung für den Kassenarzt (nicht 80% des Honorars des Wahlarztes!).
 
In unserer Ordination werden die Formalitäten für die Rückerstattung mit Ihnen gemeinsam erledigt.